Nagelbehandlungen; d.h. richtiges schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelpilz oder verdickter Nägel Hornhautbehandlung; d.h. Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen Behandlung von Hühneraugen und Warzen Druck- Reibungsschutz; d.h. Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
Orthonyxie; d.h. Anfertigung spezieller Nagenspangen bei eingewachsenen Nägeln> Orthosentechnik; d.h. Anfertigung von langlebigen Druckentlastungen Nagelprothetik; d.h. künstlicher Nagelersatz allgemeine und individuelle Patientenberatung und Anleitung zu vorbeugenden Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Füße
Dokumentation (Kateikarten, Therapieberichte)
Podologie ist ein nicht-ärztlicher Heilberuf am Fuß. Die Tätigkeit ist als hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die zwar schon mit pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, aber nicht mit Pflege im Sinne der Kosmetik.
Auf Grund der großen Verantwortung gegenüber dem Patienten wurden Ausbildung und Beruf 2002 durch ein Bundesgesetz geregelt. Seit dem ist Podologie ein Gesundheitsfachberuf.
Die Ausbildung findet an staatl. anerk. Ausbildungstätten statt.
Die Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordung für Podologen geregelt. Die Abschlussprüfungen werden von der Landesschulbehörde überwacht.
Sie führen selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennen eigenständig krankhafte Veränderungen am Fuß, die ärztlicher Behandlung erfordern. Darüber hinaus ist der Podologe insbesonders in der Lage Risikopatienten wie
Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln. Nur Podologen erhalten ein Zulassung als Leistungserbringer gemäß
§ 124 des fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zuckerkranke benötigen besonders oft fachmännische Unterstützung, weil bei ihnen schon kleine Verletzungen der Füße nachhaltige Probleme bereiten können.
Podologen sind über zwei Jahre ausgebildete Experten, die ihre Leistung deshalb auch mit den Krankenkassen abrechnen können. Daneben existiert die Tätigkeit der Fußpfleger ohne den
Zusatz "medizinisch". Deren Ausbildung ist wesentlich kürzer und umfasst
vor allem kosmetische Aspekte. Ihre Kosten erstatten Krankenkassen nicht.
Quelle: "Diabetiker Ratgeber"
Sehr geehrte Kunden und Patienten,
wir wurden vom ZFD (Zentralverband der Podologen und Fusspfleger Deutschlands e.V.) darüber informiert,
dass aufgrund einer auf Bundesebene abgestimmten Verwaltungsauffassung bundeseinheitlich Heilbehandlungen u.a.
von Podologen der Umsatzsteuer unterliegen, soweit diese ohne ärztliches Rezept/Verordnung durchgeführt werden.
Es ist also damit zu rechnen, dass in Kürze eine entsprechende Änderung der Umsatzsteuererlasse erfolgt.
Das heißt für uns, dass wir aus den o.g. Gründen leider dazu gezwungen sind,
den Preis für eine medizinische Fußpflege den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die aktuellen Preise finde Sie hier.
Es besteht jedoch für Sie die Möglichkeit,
sich von Ihrem Hausarzt ein Privatrezept über die Notwendigkeit einer
podologischen Behandlung mit dem Vermerk „medizinisch indiziert“ ausstellen zu lassen.
In diesem Fall wäre dann die Behandlung nicht mehr umsatzsteuerpflichtig.
Wir haben das entsprechende Formular, das Sie Ihrem Hausarzt vorlegen können, für Sie vorbereitet.
Bitte sprechen Sie uns auch darauf an!
Da wir uns unseren Kunden gegenüber verpflichtet sehen,
derartige Informationen direkt weiterzugeben,
teilen wir Ihnen diese Neuerung vorab auf diesem Wege mit.
Wir bedauern diesen auf Bundesebene erlassenen Beschluss und hoffen auf Ihr Verständnis.
Ihr Feet-Care Praxisteam
Sonja Tunholt
staatlich anerkannte Podologin und medizinische Fußpflege
Privat
Diabetiker
Nagelkorrektur